SIEDLUNGSLEITBILD UND ORTSPLANUNG FLÜELEN (UR)
Die Gemeinde hat ihre letzte Ortsplanungsrevision 1995 abgeschlossen. Die aktuelle Bau- und Zonenordnung datierte auf den 23. November 1995. Seither sind keine neuen Flächen mehr eingezont worden. Eine grössere Initiative zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde wurde mit der Entwicklungsplanung Flüelen-West in die Wege geleitet. Durch den Entscheid der Gemeindeversammlung wurde dieser Prozess jedoch im Jahr 2010 gestoppt. Mit der Machbarkeitsstudie Seeuferplanung von 2015 wird eine mögliche Umnutzung der bestehenden Industrie- und Gewerbeanlagen im Hafengebiet Flüelen zugunsten einer hochwertigen Wohn- und Tourismusnutzung am See aufgezeigt.
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Das 2014 erstellte Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Flüelen in den nächsten rund 15 Jahren. Aufgrund der stark eingeschränkten Erweiterungsmöglichkeit in die Fläche, zeigt das SLB auf, wie sich die Entwicklung zukünftig weitgehend auf die Innenentwicklung konzentrieren wird. Mit dem Siedlungsleitbild wurden die Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan auf Stufe Gemeinde behördenanweisend umgesetzt. Das Leitbild diente zusätzlich als Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
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Ausschnitt Nutzungsplan neu