GEWÄSSERRAUMAUSSCHEIDUNG INWIL
Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) schreibt vor, dass die Gemeinden ihre Gewässerräume auszuscheiden haben. Die Ausscheidung erfolgt mit dem Ziel, die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung zu gewährleisten. Während der Gesamtrevision der Nutzungsplanung 2019 hat die Gemeinde Inwil die neuen Vorgaben innerhalb der Bauzone umgesetzt. Ausserhalb der Bauzone wurde die Ausscheidung nachgeholt, da die genauen Vorgaben zum Zeitpunkt der Gesamtrevision noch nicht vorlagen.
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Um die Gewässerräume auszuscheiden, wurden Gefahren- und Intensitätskarten zum Thema Wasser studiert und in die Planung miteinbezogen. Anhand dieser Hinweise konnte festgelegt werden, ob die einzelnen Gewässerräume weggelassen, beibehalten oder erhöht werden sollten. Die Gewässerstrukturen wurden ebenfalls auf ihre korrekte Darstellung in den Plänen geprüft. Die Planung wurde 2022 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Die Genehmigung durch den Kanton erfolgte im Dezember 2023.
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