ORTSPLANUNGSREVISION
Mit dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement bestimmen die Gemeinden, wo und nach welchen Kriterien gebaut werden darf. Wir begleiten und beraten rund fünfundzwanzig Gemeinden in den Kantonen Luzern, Obwalden und Uri bei ihrer Ortsplanung. Bei der Bearbeitung der rechtlichen Grundlagen ist es unser Ziel, den Blick aufs Ganze zu bewahren. Denn ob eine Ortsplanung erfolgreich ist, lässt sich oftmals erst auf lange Sicht beurteilen. Wir nehmen unter anderem folgende Funktionen wahr:
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SIEDLUNGSLEITBILD/MASTERPLAN
Im Siedlungsleitbild/Masterplan wird die Strategie für die räumliche Entwicklung der nächsten rund 15 Jahre festgelegt. Gleichzeitig liefert es die Basis für die nachfolgende Ortsplanungsrevision. Grundlage bildet eine umfassende Analyse der bisherigen Entwicklung sowie der ortsbaulichen Gegebenheiten und Potenziale. Um die Entwicklungsstrategie in der Bevölkerung breit abzustützen, wird eine angemessene öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zudem werden Gespräche mit Grundeigentümern geführt. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
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SONDERNUTZUNGSPLANUNG
Mit Bebauungs- und Gestaltungsplänen resp. Quartierplänen lassen sich die planerischen und gestalterischen Absichten für grössere Areale und Quartiere grundeigentümerverbindlich festlegen. Sie bieten die Möglichkeit, unter qualitativen Voraussetzungen vom übergeordneten Planungs- und Baurecht abzuweichen. Erfolgreiche Sondernutzungsplanungen entstehen aus einem Planungsprozess, bei welchem öffentliche und private Interessen miteinander verknüpft werden. Wir bieten folgende Leistungen an:
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REGIONALENTWICKLUNG
Die räumliche Entwicklung muss heute stärker denn je über die Gemeindegrenzen hinaus betrachtet und koordiniert werden. Regionale Planung bedarf guter Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und der politischen Strukturen. Daraus entwickeln wir Strategien und konkrete Massnahmen für die räumliche Entwicklung von funktionalen Räumen und Regionen. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
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